Schweigepflicht 

Dokumentationspflicht 

Einsichtsrecht 



Die therapeutische Behandlung unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht (§203 StGB). 

 

Für mein Beratungs- und Coachingangebot gelten die gleichen Standards, die auch im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

 

Psychotherapeut*innen sind dazu verpflichtet, Sitzungen zu dokumentieren. (§9MBO PP/KJP).

 

Patient*innen können grundsätzlich Einsicht in die eigene Behandlungsakte fordern.