Die therapeutische Behandlung unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht (§203 StGB).
Für mein Beratungs- und Coachingangebot gelten die gleichen Standards, die auch im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Psychotherapeut*innen sind dazu verpflichtet, Sitzungen zu dokumentieren. (§9MBO PP/KJP).
Patient*innen können grundsätzlich Einsicht in die eigene Behandlungsakte fordern.