Für gesetzlich Versicherte entstehen keine zusätzlichen Kosten durch eine Therapie in meiner Praxis. Einzige Ausnahme ist die Bereitsstellungsgebühr.
Die Grundlage meines veranschlagten Honorars ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen. (Selbstzahler*innen) bzw. die Gebührenordnung für Ärzte (privat Versicherte und Beihilfeberechtigte). Wenn über die Krankenkasse abgerechnet wird, orientiert sich mein Gehalt am Einheitlichen Berechnungsmaßstab für Psychotherapeut*innen (EBM). Dieser kann über einen Katalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eingesehen werden.
Vorgespräch (Selbstzahler*innen)
Wenn Du Dich für eine Psychotherapie im Einzelsetting oder mein Beratungs- und Coachingangebot interessieren, ist ein Vorgespräch immer notwendig. Die Kosten liegen bei 60,- Euro. Weder Deine gesetzliche noch Deine private Krankenversicherung oder Beihilfeberechtigung übernehmen die Kosten für ein Vorgespräch. Ich erhebe die Kosten allerdings nur, wenn wir uns nach dem Vorgespräch auf eine weitere Zusammenarbeit einlassen.
Die psychotherapeutische Behandlung einer psychischen Störung mit Krankheitswert gehört zum Leistungsprogramm einer Krankenkasse.
Die Abrechnung kann je nach Deinem Versicherungsstatus auf vier verschiedenen Wegen erfolgen:
Detaillierte Informationen zur Kostenerstattung bei Deiner Krankenkasse für eine Psychotherapie findest Du hier:
Mein Beratungs- und Coachingangebot kannst Du nur als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Ich habe für Dich hier eine Kostenübersicht erstellt.
Ich erhebe eine Bereitstellungsgebühr, wenn Sitzungen unabgesagt ausfallen. Die Kosten hierfür betragen 70% des veranschlagten Honorars und liegen somit zwischen 35 und 112 Euro. Sie werden von keiner Krankenkasse übernommen. Erfahre hier mehr dazu.