Kosten


Für gesetzlich Versicherte entstehen keine zusätzlichen Kosten durch eine Therapie in meiner Praxis. Einzige Ausnahme ist die Bereitsstellungsgebühr.

 

Die Grundlage meines veranschlagten Honorars ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen. (Selbstzahler*innen) bzw. die Gebührenordnung für Ärzte (privat Versicherte und Beihilfeberechtigte). Wenn über die Krankenkasse abgerechnet wird, orientiert sich mein Gehalt am Einheitlichen Berechnungsmaßstab für Psychotherapeut*innen (EBM). Dieser kann über einen Katalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eingesehen werden.

 

Vorgespräch (Selbstzahler*innen)

Wenn Du Dich für eine Psychotherapie im Einzelsetting oder mein Beratungs- und Coachingangebot interessieren, ist ein Vorgespräch immer notwendig. Die Kosten liegen bei 60,- Euro. Weder Deine gesetzliche noch Deine private Krankenversicherung oder Beihilfeberechtigung übernehmen die Kosten für ein Vorgespräch. Ich erhebe die Kosten allerdings nur, wenn wir uns nach dem Vorgespräch auf eine weitere Zusammenarbeit einlassen.

 


Psychotherapie (Einzel und Gruppe)

 

Die psychotherapeutische Behandlung einer psychischen Störung mit Krankheitswert gehört zum Leistungsprogramm einer Krankenkasse. 

Die Abrechnung kann je nach Deinem Versicherungsstatus auf vier verschiedenen Wegen erfolgen:

  1. Wenn Du gesetzlich Versichert bist, übernimmt Deine Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie, nach bewilligter Antragstellung und es entstehen für Dich keine weiteren Kosten. 
  2. Deine private Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Psychotherapie bei mir. Du musst hier als Versicherte*r allerdings die Modalitäten Deines Versicherungsstatus prüfen. Teilweise gibt es einen Selbstbeteiligungsanteil oder es ist durch Deine Versicherung geregelt, wie viele Psychotherapiestunden Deine private Krankenkasse übernimmt bzw. ob ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden muss. Ich habe auf dieser Seite unten einige wichtige Fragen für Dich zusammen gestellt.
  3. Für Beihilfeberechtigte gilt: Spätestens nach der Probatorik sollte der Antrag auf Psychotherapie bei der zuständigen Beihilfestelle gestellt werden. Dafür sind bestimmte Formulare notwendig, die Du Dir als Beihilfeberechtigte*r zuschicken lassen kannst. 
  4. Als Selbstzahler*in kommst Du privat für die entstehenden Kosten auf und die oben genannten Formalitäten spielen für Dich keine Rolle. Zum Ende des Monats stelle ich Dir eine Rechnung. Eine Übersicht der Kosten finden Sie hier.

Detaillierte Informationen zur Kostenerstattung bei Deiner Krankenkasse für eine Psychotherapie findest Du hier:



Ganzheitliche Lebensberatung und Coaching

 

Mein Beratungs- und Coachingangebot kannst Du nur als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Ich habe für Dich hier eine Kostenübersicht erstellt.


Bereitstellungsgebühr

Ich erhebe eine Bereitstellungsgebühr, wenn Sitzungen unabgesagt ausfallen. Die Kosten hierfür betragen 70% des veranschlagten Honorars und liegen somit zwischen 35 und 112 Euro. Sie werden von keiner Krankenkasse übernommen. Erfahre hier mehr dazu.